Die EU - Verordnung Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und Rates welche am 18. Dezember 2006 genehmigt wurde und „REACH“ benannt wird (Akronym für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction) berücksichtigt die Registrierung aller hergestellten oder innerhalb der EU importierten Stoffe bis auf 1 Tonne jährlich. Laut der europäischen Kommission handelt es sich um einen Markt-Umlauf von ca. 30.000 Chemiestoffen pro Jahr.
Bei der Registrierung einer Substanz geht es um die Vorlegung, seitens der Hersteller und Importeure, einiger Basisinformationen über deren Eigenschaften; falls hingegen keine Daten vorhanden sind, dienen diese Informationen zur Durchführung von experimentellen Tests, welche physisch-chemische, toxikologische und umweltschonende Eigenschaften analysieren sollen.
Die REACH - Verordnung beabsichtigt folgende Zwecke:
- Die Bewusstseinserweiterung hinsichtlich der Gefahren und Risiken der chemischen Stoffe, damit Menschen und Umwelt immer mehr geschützt werden.
- Was die gefährlichsten chemischen Substanzen anbelangt, ist sogar eine fortlaufende Ersetzung vorgesehen, vorausgesetzt, dass dafür passende Alternativen entdeckt werden.
- Die Unterstützung der Weiterentwicklung von alternativen Testmethoden zur Einsetzung von Wirbeltieren, damit die Bewertung der gefährlichen Stoffe gründlicher stattfinden kann.
- Die Aufrechterhaltung und ständige Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Erneuerungsfähigkeiten der Chemieindustrie in Europa.
- Die Zulassung zum freien Stoffenverkehr in der EU.
Die REACH Verordnung, die aus 141 Artikeln und 17 technischen Anhängen besteht, sieht Folgendes vor:
- Die Einrichtung der europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA), mit Sitz in Helsinki. Die Agentur hat Koordinationsfunktion über die technisch-wissenschaftlichen Handlungen, die von der Verordnung vorgesehen sind und organisiert eine Datenbank zur Sammlung der ganzen Industrie-Daten. Weitere Informationen und die vorliegenden Dokumente (meistens auf Englisch) finden Sie auf der Webseite der Agentur: http://echa.europa.eu;
- Die Registrierung eines Stoffes besteht aus der Vorlegung seitens des Herstellers oder des Importeurs einiger Basisinformationen über dessen Eigenschaften und im Falle, dass keine Daten vorhanden sind, aus Testdurchführungen, um die jeweiligen physisch-chemischen, toxikologischen und umweltfreundlichen Eigenschaften zu untersuchen.
- Die Bewertung seitens der ECHA und der Mitgliedstaaten der von den Unternehmen vorgelegten Informationen; dies, damit die Qualität der Dateien untersucht wird und sichergestellt wird, dass die Gefahren des Stoffes für die Menschen und für die Umwelt sachgerecht geprüft werden.
- Die Zulassung von besonders besorgniserregenden Stoffen, siehe die karzinogenen, erbgutverändernden bzw. fortpflanzungsgefährdenden (CMR), die persistenten bioakkumulierbaren und toxisch eingestuften Stoffe (PTB), die stark persistenten und besonders bioakkumulierbaren (vPvB) Substanzen sowie die endokrin wirksamen Schadstoffe (IE) (1);
Wir beobachten und erfüllen vollständig die Vorschriften, sowie die rechtlichen Bestimmungen die auf nationaler und internationaler Ebene Gültigkeit haben.
Wir arbeiten somit eng mit den Herstellern, Lieferanten, Tradern, der Kundschaft und den Handelsverbänden zusammen, um stets wettbewerbsfähig und auf dem Laufenden zu sein.
Falls Sie weitere Fragen zur REACH - Verordnung haben sollten, können Sie sich gerne über Ihren Handelsreferenten mit Gerli Metalli GmbH in Verbindung setzen, oder uns unter der E-Mail Adresse: reach@gerlimetalli.it erreichen
(1) Das Unternehmen Gerli Metalli vertreibt KEINE Schadstoffe die als CMR PBT vPvB oder IE eingestuft sind.